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Allgemeine Mietbedingungen von Vrijrijck
1. Rechte und Pflichten des Vermieters
1.1 Der Vermieter ist nur nach Erhalt der Vorauszahlung an den Mietvertrag gebunden.
1.2 Der Vermieter ist verpflichtet, das Mietobjekt in sauberem und ordnungsgemäßen Zustand zur vereinbarten Zeit zur Verfügung zu stellen.
1.3 Der Vermieter kann das Mietobjekt zu jedem angemessenen Zeitpunkt besichtigen.
2. Rechte und Pflichten des Mieters
2.1 Der Mieter darf keinen Dritten die Nutzung des Mietobjekts erlauben. Er darf auch nicht zulassen, dass mehr als die bei der Buchung vereinbarte Anzahl an Personen dort übernachtet, außer mit schriftlicher Erlaubnis des Vermieters.
2.2 Der Mieter nutzt das Mietobjekt mit gebotener Sorgfalt und lebt dort ordentlich und reinlich. Er verpflichtet sich, jegliche Schäden sofort zu ersetzen, die dem Mietobjekt, den Möbeln, der Einrichtung oder anderem durch ihn oder seine Nachlässigkeit entstanden sind. Das bezieht sich auch auf das Verschwinden von Teilen des Mietobjekts, der Möbel oder der Einrichtung. Der Mieter verpflichtet sich, die bei dieser Buchung vereinbarten Reinigungsgebühren zu bezahlen. Nichtsdestotrotz muss er das Objekt nach dem Mietzeitraum in einem sauberen und ordnungsgemäßen Zustand in Übereinstimmung mit der Liste übergeben. (siehe Hausregeln)
2.3 Haustiere dürfen nur mitgebracht werden, wenn das in der Buchung vereinbart wurde. Falls das nicht der Fall ist, kann das zur Ablehnung des Haustiers oder zum Umzug in eine andere Unterkunft führen.
2.4 Der Mieter darf das Mietobjekt nur als Ferienunterkunft nutzen und hat insbesondere keine Erlaubnis, dort einen Beruf auszuüben oder ein Geschäft zu betreiben.
2.5 Die Nutzung von anderen Koch- oder Waschutensilien als den installierten oder vom Mieter in das Mietobjekt eingebrachten ist verboten.
2.6 Der Mieter darf nicht ohne Bettzeug auf den Betten schlafen.
2.7 Der Mieter darf andere Parkbewohner nicht durch Musik oder Lärm stören.
2.8 Der Mieter verpflichtet sich, sein Fahrzeug an einem geeigneten Standort abzustellen. Parken im Garten und auf Grünflächen ist verboten.
2.9 Zusätzlich zu den oben genannten Bedingungen gelten die spezifischen Bedingungen der Parkregelungen.
3. Allgemeines
3.1 Es wird davon ausgegangen, dass der Mieter das Mietobjekt einschließlich der Einrichtung in Übereinstimmung mit der Einrichtungsliste im Mietobjekt ohne Schäden akzeptiert, falls er nicht innerhalb von 2 Stunden nach Betreten des Mietobjekts beim Vermieter eine Beschwerde einreicht. Soweit der Mieter nicht für das Entstehen des Schadens verantwortlich ist, bemüht sich der Vermieter, innerhalb von 2 Werktagen ab dem Moment, in dem die Beschwerde eingereicht wurde, den Schaden zu reparieren, sofern es zumutbar von ihm zu erwarten ist. Der Mieter ist nicht berechtigt, einen Preisnachlass, eine Verrechnung mit den Mietkosten, eine Entschädigung oder anderes zu verlangen.
3.2 Wenn Schäden am Haus und der Einrichtung oder das Fehlen von Einrichtungsgegenständen festgestellt werden, benachrichtigt Vrijrijck sofort den Eigentümer und teilt dem Eigentümer die relevanten Einzelheiten mit, mit denen der Mieter haftbar gemacht werden kann. Vrijrijck BV – Tonnenberg 53 – 3852 PC Ermelo – 0900-8486 – info@vrijrijckvakantieparken.nl
3.3 Der Vermieter ist nicht haftbar für Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums des Mieters. Der Vermieter ist nicht haftbar für Störungen, die durch Dritte verursacht wurden.
3.4 Die Miete von mehreren Objekten durch Gruppen ist nur möglich, wenn die Buchungen als solche gemacht werden und dabei die Art oder Zusammensetzung der Gruppe angegeben wird. Wenn das nicht angegeben wird, kann das zur Beendigung des Mietverhältnisses führen.
3.5 Falls das vom Mieter gebuchte Objekt aus unerwarteten Gründen nicht zur Verfügung stehen sollte, hat der Vermieter das Recht, dem Mieter eine äquivalente Unterkunft zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall ist die Beurteilung des Vermieters ausschlaggebend. Dem Mieter steht in diesem Fall weder eine Entschädigung noch ein Preisnachlass zu.
3.6 Der Mieter kann aus den gezeigten Fotos von Außenbereich, Innenbereich, Grundrissen und anderen Abweichungen der zu vermietenden Häuser keine Rechte ableiten.
4. Kündigung4.1 Der Vermieter hat das Recht, die Buchung als gekündigt zu betrachten, ohne dass eine Mahnung oder das Eingreifen des Gerichts erforderlich ist,
4.1.1 wenn die komplette Mietgebühr nicht bis zum Beginn des Mietzeitraums bezahlt wurde;
4.1.2 wenn eine der in Artikel 4 bis 12 aufgeführten Pflichten nicht erfüllt wurde.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Die (Voraus-)Zahlung muss innerhalb von 7 Tagen nach der Buchung bei Vrijrijck eingegangen sein. Noch ausstehende Gebühren müssen innerhalb von 2 Wochen vor dem Ankunftstag bei Vrijrijck eingegangen sein.
5.2 Wenn die Buchung innerhalb von 2 Wochen vor Ankunft erfolgt, muss die gesamte Gebühr innerhalb von 2 Tagen bei Vrijrijck eingegangen sein.
6. Stornierungsbedingungen
6.1 Wenn der Mieter aus einem beliebigen Grund das eingegangene Mietverhältnis kündigt, verliert er Erstattungsansprüche gegenüber dem Eigentümer. Diese Entschädigung besteht aus Folgendem:
• Bei der Stornierung von 91 Tagen oder mehr vor Mietbeginn 25 % des vereinbarten Preises.
• Bei Stornierung zwischen 31 und 90 Tagen vor Mietbeginn 50 % des vereinbarten Preises;
• Bei Stornierung zwischen 15 und 30 Tagen vor Mietbeginn 90 % des vereinbarten Preises;
• Bei Stornierung innerhalb von weniger als 14 Tagen vor Mietbeginn 100 % des vereinbarten Preises.
Die Entschädigung wird nach Abzug von Buchungsgebühren proportional erstattet, wenn der Mieter einen Dritten aufbieten kann, der im selben Zeitraum oder in einem Teil davon bucht und zahlt, wenn das schriftlich von Vrijrijck gestattet wird.
Vrijrijck BV – Tonnenberg 53 – 3852 PC Ermelo – 0900-8486 – info@vrijrijckvakantieparken.nl